Förderungen
Geburt:
Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern bei der Anmeldung des Kindes einen Gutschein im Wert von Euro 45,- (einzulösen in einem Kaufhaus in der Marktgemeinde Wölbling). Weiters stellt die Marktgemeinde Wölbling für Kleinkinder bis zum Alter von 2,5 Jahren 12 Stück Restmüllsäcke pro Jahr (für Windelabfall) und eine Dokumentenmappe zur Verfügung.
Gratulationen seitens der Gemeinde erfolgen am Gemeindeamt (nach Terminvereinbarung). Sollten Eltern einen Hausbesuch wünschen, werden sie gebeten dies telefonisch (02786/2309) oder per E-mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) am Gemeindeamt zu melden.
Schwimm- und Schikursunterstützungen:
Entsprechende Antragsformulare und Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt.
Gemeindewohnbauförderung:
Anläßlich der Fertigstellung eines Einfamilienwohnhauses gewährt die Marktgemeinde Wölbling bei nachfolgender Errichtung des Hauptwohnsitzes Euro 726,- pro Erwachsenem und Euro 363,- pro Kind, wenn für die Bauparzelle Aufschließungsabgaben entrichtet wurden.
Zuchttierförderung Rinder:
Es werden von der Gemeinde 1/3 der Kosten für die Durchführung der künstlichen Besamung durch den Tierarzt übernommen.
Förderung für den Einsatz alternativer bzw. erneuerbarer Energieformen:
Die Marktgemeinde Wölbling gewährt für
1. die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie (Kollektoranlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern für die Aufbereitung des Warmwassers bzw. für die Wohnraumbeheizung sowie photovoltaische Anlagen zur Gewinnung von elektr. Strom aus Solarzellen)
2. die Errichtung von Anlagen zur Nutzung biogener Brennstoffe (Einbau einer Zentralheizung m. biogenen Brennstoffen)
3. den Einbau einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung bzw. zu Heizungszwecken.
Höhe der Förderung: 25 % der Anschaffungskosten, max. € 300,00 je Anlage.
Einbringung des Ansuchens: Antragsformular (am Gemeindeamt erhältlich bzw. siehe unten/zum Ausfüllen und Ausdrucken) und saldierte Rechnungen beim Gemeindeamt einbringen.
Um Förderung können die Errichter der unter Punkt 1. – 3. genannten Anlagen ansuchen. Unter dem Errichter ist diejenige Person zu verstehen, in deren Auftrag die Anlage errichtet wird, bzw. diejenige Person die in Eigenregie die Anlage errichtet und seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wölbling innehat/innehaben.“
Ist der Errichter nicht der Eigentümer des Objektes, an welchem die zu fördernde Anlage angebracht ist, bzw. werden soll, so ist die schriftliche Zustimmung dieser Hauseigentümer erforderlich.
Diese Förderung kann wiederholt einmalig, frühestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten, pro Liegenschaft beantragt und ausbezahlt werden.
Förderung für Betriebe für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde Wölbling
Betriebe können in der Marktgemeinde Wölbling unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze erhalten. Die Richtlinien entnehmen Sie bitte aus der Datei im Anhang.
Im Sinne einer bürgernahen Verwaltung können Sie am Gemeindeamt noch folgende Serviceleistungen in Anspruch nehmen:
- Pflegegeld- und Sozialhilfeanträge
- NÖ Familienpass, NÖ Familienhilfe
- Mutterberatung
- Reisepassantragsformulare
- Bauplatz-, Wohnungs- und Häuserbörse
- Ausstellung von Familiensaisonkarten für das Wölblinger Waldbad
- Organisation der "Fahrt zum Schnee" in den Semesterferien für Schulkinder
- Kostenlose Steuer- und Bauberatung (1x pro Monat)
- Notar
- Antrag Rezeptgebührenbefreiung
- Heizkostenzuschuss
Zuständig:
Frau Roswitha Salzer, e-mail:
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und
Frau Heidi Bandion, e-mail:
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nachfolgend 2 Dateien zur Ansicht oder zum Download:
>>> Ansuchen Alternativenergie <<<
>>> Richtlinien_Wirtschaftsfoerderung_Gemeinde_Woelbling <<<

